Wir sind bereits seit über 10 Jahren mit Widerrufsfällen befasst. Wir haben insbesondere erfolgreich das Verfahren in den Vorinstanzen betreut, das in die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.06.2009 (XI ZR 156/08) mündete, mit der der Bundesgerichtshof die Widerrufsbelehrung des Bundesverbandes Deutscher Banken als falsch einstufte. Wir haben bereits dutzende außergerichtliche Vergleiche mit verschiedenen Banken abgeschlossen und in vielen Prozessen Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Gern prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag auf Widerrufs- und Umschuldungsmöglichkeiten. Senden Sie uns zu diesem Zweck bitte den vollständigen Darlehensvertrag incl. der Widerrufsbelehrung und eventuell vereinbarter Prolongationen zu. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und daher kostenfrei.